Darf Benediktiner aus Hessen kommen?

Der Abmahnverein „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs„ hat die hessische Brauerei Licher auf Unterlassung geklagt. Die Biere der Marke Benediktiner erwecken nach Meinung des Vereins den Anschein, sie würden im bayerischen Benediktinerkloster Ettal gebraut.

Tatsächlich werden alle Benediktiner Bier in Hessen hergestellt - in der zur Bitburger Braugruppe gehörenden Licher Brauerei. Ist das Verbrauchertäuschung?

Licher und die Mönche in Ettal sind anderer Meinung. Sie argumentieren, dass derartige Kooperationen branchenüblich seien.

Am Web der Bitburger Braugruppe ist von einer Vertriebspartnerschaft für die Benediktiner Weißbräu GmbH 
die Rede, zudem ist dort zu lesen: "Die Benediktiner Biere werden heute größtenteils in der Licher Privatbrauerei, aber auch in der Klosterbrauerei Ettal nach den Originalrezepten des Klosters gebraut. Dabei wird im Brauprozess streng überwacht, dass die Biere ganz im Sinne der benediktinischen Prinzipien hergestellt werden: mit höchsten Qualitätsanforderungen, viel Ruhe und Zeit."

Das Münchener Amtsgericht muss nun feststellen, ob es sich um eine unlautere Verbrauertäuschung handelt. Die Richter werden ihr Urteil am 14. Juli bekanntgeben. 

Foto: Bitburger Braugruppe

Kommentare

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osnabrueck • 10 monate vor
Also ich bin dafür, dass die entweder mit den Brauanlagen nach Bayern ziehen oder in der Brauerei ein Kloster bauen müssen. Letzteres fänd ich eindeutig besser! 😉
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flo_geyer • 10 monate vor
Schließe mich hier meinen Vorrednern an; zumal die Benediktiner Biere von Licher wirklich gut sind.
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kauk0r • 10 monate vor
Gibt es ja immer wieder, dass Brauereien nach anderem Rezept und für andere Marken brauen. Gerade bei Benediktiner war ich schon kurz enttäuscht als ich las, dass es nicht im Ettal gebraut wird. Inzwischen habe ich mich dran gewöhnt, in der TV-Werbung wirds auch dezent eingeblendet. Bevor Biere aber verschwinden ist es sicher zu begrüßen, wenn sie nach Originalrezept von anderen gebraut werden.
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Bürgerbräu Arnsdorf • 10 monate vor
Ich sehe da auch kein Problem, auf dem Etikett ist der Herstellungsort mit Hinweis auf die Zusammenarbeit klar ausgewiesen und entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen zur Deklarationspflicht. Alles andere, als eine Abweisung bzw. ein Scheitern der Klage würde mich wundern. Ärgerlich, weil dadurch Steuergeld verbrannt und Personal gebunden wird.
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killerbiene_1982 • 10 monate vor
Besser hätte ich es auch nicht formulieren können 👍🤗. Und es gilt nach wie vor der Grundsatz: Wer lesen kann (insbesondere das Kleingedruckte 🧐) ist klar im Vorteil, auch als Biertrinker 😉!!!
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muschke2001 • 10 monate vor
Probleme erzeugen, wo keine sind. Wir haben bestimmt andere Sorgen...
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