Kein Pils-Verbot mehr in der Schweiz

Der seit 1927 in einem Staatsvertrags mit der Tschechischen Republik festgeschriebene Schutzstatus von Pils bzw. Pilsner existiert nicht mehr.

Als Pilsner oder Pils wird ein hopfenbetontes, untergäriges Vollbier bezeichnet. Entstanden ist der Bierstil 1842 in der böhmischen Stadt Pilsen in Tschechien. Der bayerische Braumeister Josef Groll aus Vilshofen hat sich das Rezept erdacht. Bald wurde Pils auch in anderen Ländern beliebt, gebraut und die Bezeichnung schließlich 1899 zum Gattungsbegriff.

Einzig in der Schweiz durfte der Name Pils/Pilsen/Pilsner nur für Bier verwendet werden, welches aus Tschechien stammt. In einem Handelsvertrag mit der Tschechoslowakei wurde 1927 festgeschrieben, dass der Name Pils/Pilsen/Pilsner nur für Biere aus Tschechien verwendet werden darf. Die beiden Nachfolgestaaten – Tschechien und Slowakei – haben mit den entsprechenden Briefwechseln im Jahr 1994 die Weitergeltung dieses Vertrages bestätigt.

Ende 2022 hat das Institut für Geistiges Eigentum (Schweiz) informiert, dass der Schutzstatus von Pils/Pilsner Bier nicht mehr existiert. Die Bezeichnung "Pils/Pilsner" kann nun in der Schweiz für Bier frei verwendet werden und ist nicht mehr nur tschechischem Bier vorbehalten.

Quelle: Schweizer Brauerei Verband (SBV)
Foto: Screenshot Schweizerbiere@Facebook


Kommentare

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Frankenstein • 11 monate vor
Der staatsvertrag beruhte doch auf Gegenseitigkeit. Dafür durfte in Tschechien kein Emmentaler hergestellt werden. Dürfen die das denn damit jetzt auch?
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Kirli • 11 monate vor
Sei's drum
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kauk0r • 11 monate vor
Dann bin ich mal aufs erste Schweizer Pils gespannt 😋
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Frankenstein • 11 monate vor
Gibt es tatsächlich schon seit einiger Zeit. Z.B von "Unser Bier".
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